Der Anwaltende, 17.07.2022

Die Meldung vom 1.7.2022 kam unscheinbar daher, hatte es aber in sich:

„Die Landesregierung setzt sich konsequent gegen Antisemitismus und jede Form von Diskriminierung, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Hass ein. Aus diesem Grund richtet das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ein bundesweit einzigartiges Netz in Form mehrerer Meldestellen ein, die Vorfälle auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze erfassen, analysieren und dokumentieren.“

https://www.land.nrw/pressemitteilung/aufbau-von-vier-meldestellen-zu-queerfeindlichen-und-rassistischen-vorfaellen

erklärte die neue Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Josefine Paul (Grüne) und fügte vollmundig hinzu:

„Mit dem bundesweit einzigartigen System soll es für Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Meldung von Vorfällen geben und Diskriminierung sichtbarer gemacht werden. Damit bekommen wir ein noch umfassenderes Bild und können wichtige Schlüsse für Intervention und Prävention ziehen.“

https://www.land.nrw/pressemitteilung/aufbau-von-vier-meldestellen-zu-queerfeindlichen-und-rassistischen-vorfaellen

Zwei Dinge fallen auf: „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ und „niedrigschwellig“ – jeder darf im Namen des Guten anonym zum Denunzianten werden. Der Staat sammelt unkontrolliert Daten über „Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“, von denen keiner genau weiß, was das eigentlich sein soll. Wir erinnern uns: die Biologin Marie-Luise Vollbrecht durfte ihren Vortrag »Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht – Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt« wegen massiver Vorwürfe akuter „Homophobie“ und „Transfeindlichkeit“ nicht halten. #

Auf Twitter werden Journalistinnen, die ihre Meinung kundtun: „Frauen haben keinen Penis“ als Verbrecher wider die Menschlichkeit beschimpft.

Und die Deutsche Bahn AG hat ausweislich eines Urteils des OLG Frankfurt/M. (v. 21.06.2022 – 9 U 92/20) zu unterlassen,

„die klagende Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit dadurch zu diskriminieren, dass diese bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens zwingend eine Anrede als Herr oder Frau angeben muss“

und darf dieser „klagenden Person“ auch noch ein Schmerzensgeld (!) i.H.v. 1.000,00 EUR zahlen.

All diese hübschen Sächelchen werden künftig dank der aufmerksamen, da durch Steuergelder ordentlich geförderten Recherche von interessierten Lobbygruppen Eingang in das neue Meldesystem finden. Am Ende steht dann die Gefährderansprache durch die Polizei? Oder der massive Druck, sozial unerwünschtes Verhalten endlich unter Strafe zu stellen, damit auch der letzte Misanthrop endlich begreift, dass von ihm gefälligst Anstand erwartet wird, der zur Not eben zu erzwingen ist?

Schöne neue Welt! Bislang durften wir davon ausgehen, dass alles, was nicht ausdrücklich verboten auch erlaubt ist und die mögliche Strafbarkeit eines Tuns von der zuständigen Staatsanwaltschaft geklärt wird. Jetzt gerätst du auf die schiefe Bahn, ohne dass du etwas Böses getan hast. Nur weil eine krasse, aber von geltenden Gesetzen sehr gut geschützte Minderheit der übergroßen, aber offenbar von heftigen Minderwertigkeitskomplexen geschüttelten Mehrheit mit aller Gewalt ihren Willen aufzwingen will?

Mit dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung hat all das indes nicht mehr viel zu tun. Aber der Rechtsfrieden in unserem Land wird in der Republik der Blockwarte gewiss den Bach runtergehen. Diese haben übrigens immer schon im Namen des Guten gearbeitet.

Und die Landes-CDU, allen voran der gern als „Law-and-Order“-Innenminister betitelte Herbert Reul schweigt und nickt das ab? Das läßt für die Zukunft nichts Gutes erwarten.